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Meisterprüfung zum Koch/Köchin

Duale Ausbildung
Meisterprüfung zum Koch/zur Köchin (Brevet Professionnel Cuisinier)

 Ausbildungsziele:
Nach Abschluss dieser Ausbildung des Niveaus IV (nach CAP), beherrscht der hochqualifizierte Koch alle traditionnellen Techniken. Er besitzt die Fähigkeit, sich den beruflichen Entwicklungen anzupassen und ein Team zu leiten.

 Voraussetzungen:
- Nachweis des Abschlusses zum Koch/zur Köchin (CAP Cuisine).

 Ausbildungsdauer:
- die Ausbildung umfasst 24 Monate.
- Die Ausbildungzeit am CEFPPA beträgt 750 Stunden pro Jahr, mit einem Gesamtumfang von 1500 Unterrichtsstunden.
- Dies entspricht etwa wöchentlich 2 Tagen, verteilt auf 38 Wochen im ersten Ausbildungsjahr
- 37 Wochen im zweiten Jahr
- Ausbildungbeginn: Anfang September
 
 Ausbildungsinhalte:
Im Unternehmen:Die Lehrausbilder, ihrerseits Meister ihres Fachs, vertrauen den Auszubildenden praxisbezogenen Fachkompetenzen in den Bereichen Konzeption von Menüs, Buffets oder der Kreation von Rezepten, verbunden mit den Regeln von Organisation, Realisierung, Beurteilung und Fachkommunikation an.
Im CEFPPA :
wöchentlich 20 Stunden Unterricht
berufliche Kompetenzen in:
- praktischem Arbeiten
- Technik/Angewandten Wissenschaften
- Verwaltung
Allgemeine Kompetenzen in:
- Französisch
- Mathematik 
- angewandten Naturwissenschaften
- Ausdrucksfähigkeit im Französischen und Offenheit gegenüber dem zeitgenössischen Leben
 Statuts:
Der teilnehmer befindet sich in eine Ausbildung, der ein Ausbildungsvertrag zugrunde liegt.
 
 Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildung wird gemäss des folgenden Rasters (in%) zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn für Gastwirte vergütet:
Ausbildungsvertrag
Alter

1. Jahr

2. Jahr

16 bis 17 Jahre 25 % 37 %
18 bis 20 Jahre 41 % 49 %
21 Jahre und älter 53 % 61 %
 
 
 Bewerbung:Offres d'apprentissage de la CCI
- Auswahl eines in der Liste aufgeführten und von der CCI zugelassenen Unternehmens
- Der mit einem Unternehmen abgeschlossene Vertrag wird nach dem Bescheid über den Ausgang des Auswahlverfahrens dem CCI übergeben (die ersten beiden Vertragsmonate bilden die Probezeit)