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Ergänzender Abschluss als Restaurantfachmann/-frau

 

Duale Zusatzausbildung - CAP Restaurant

 Ausbildungsziele:
- Ergänzungsausbildung im gleichen Fachbereich.
- Die Ausbildung unterliegt den Bestimmungen des CAP Restaurant.

 Voraussetzungen:
- Nachweis des Abschlusses (CAP) im gleichen Fachbereich oder mindestens der Niveaustufe
IV

 Ausbildungsdauer:- duale Ausbildung (Unternehmen/Bildungszentrum).
- 420 Stunden Ausbildung im CEFPPA verteilt auf 10 Wochen
- jede dritte Woche.
- Ausbildungsbeginn:  Oktober

  Ausbildungsinhalte:
Fachkompetenzen in:
- Technik 
- Kenntinisse in Wirtschaft, Recht und Sozialem (CEJES) 
- Verwaltung 
- angewandten Naturwissenschaften
- Bereichen des Sozial- und Berufslebens(VSP).
Allgemeine Kompetenzen in:
- Französisch 
- Mathematik 
- Geschichte
- Erdkunde
- Fremdsprachen

 Status :
Der Ausbildung liegt ein Aubildungs- oder Weiterbildungsvertrag zugrunde.
 
 Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildung wird gemäss des folgenden Rasters (in%) zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn für Gastwirte vergütet:
Ausbildungsvertrag Weiterbildungsvertrag
Alter 1. Jahr 2. Jahr
16 bis 17 Jahre 25 % 37 %
18 bis 20 Jahre 41 % 49 %
21 Jahre und älter 53 % 61 %
Alter 1. Jahr 2. Jahr
16 bis 17 Jahre 55 % 55 %
18 bis 20 Jahre 55 % 55 %
21 Jahre und älter 70 % 70 %
 
 Bewerbung:Offres d'apprentissage de la CCI
- Auswahl eines in der Liste aufgeführten und von der CCI (Handelskammer) zugelassenen Unternehmens- Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages mit einem zugelassenen Arbeitgeber, oder
- Unterzeichung eines Weiterbildungsvertrages: Kontaktieren Sie das CEFPPA zur Erstellung des Ausbildungsübereinkunft.