Duale Zusatzausbildung - CAP Restaurant
Ausbildungsziele:
- Ergänzungsausbildung im gleichen Fachbereich.
- Die Ausbildung unterliegt den Bestimmungen des CAP Restaurant.
Voraussetzungen:
- Nachweis des Abschlusses (CAP) im gleichen Fachbereich oder mindestens der Niveaustufe IV
Ausbildungsdauer:- duale Ausbildung (Unternehmen/Bildungszentrum).
- 420 Stunden Ausbildung im CEFPPA verteilt auf 10 Wochen
- jede dritte Woche.
- Ausbildungsbeginn: Oktober
Ausbildungsinhalte:
Fachkompetenzen in:
- Technik
- Kenntinisse in Wirtschaft, Recht und Sozialem (CEJES)
- Verwaltung
- angewandten Naturwissenschaften
- Bereichen des Sozial- und Berufslebens(VSP).
Allgemeine Kompetenzen in:
- Französisch
- Mathematik
- Geschichte
- Erdkunde
- Fremdsprachen
Status :
Der Ausbildung liegt ein Aubildungs- oder Weiterbildungsvertrag zugrunde.
Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildung wird gemäss des folgenden Rasters (in%) zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn für Gastwirte vergütet:
| Ausbildungsvertrag |
Weiterbildungsvertrag |
| Alter |
1. Jahr |
2. Jahr |
| 16 bis 17 Jahre |
25 % |
37 % |
| 18 bis 20 Jahre |
41 % |
49 % |
| 21 Jahre und älter |
53 % |
61 % |
|
| Alter |
1. Jahr |
2. Jahr |
| 16 bis 17 Jahre |
55 % |
55 % |
| 18 bis 20 Jahre |
55 % |
55 % |
| 21 Jahre und älter |
70 % |
70 % |
|
Bewerbung:
- Auswahl eines in der Liste aufgeführten und von der CCI (Handelskammer) zugelassenen Unternehmens- Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages mit einem zugelassenen Arbeitgeber, oder
- Unterzeichung eines Weiterbildungsvertrages: Kontaktieren Sie das CEFPPA zur Erstellung des Ausbildungsübereinkunft.