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Abschluss zum Koch/Köchin

CAP Cuisine

Ausbildungsziele:

Qualifikation zum Koch/zur Köchin
Die Ausbildung unterliegt den Bestimmungen des CAP Cuisine

Voraussetzungen:
Alter: 16 bis 25 Jahre (Schüler der Abschlussklasse 3ème).

Ausbildungsdauer:

duale Ausbildung (Unternehmen/Bildungszentrum)
840 Stunden Ausbildung im CEFPPA, verteilt auf 2 Jahre, jede 3. Woche
Ausbildungsbeginn: September-Oktober.
Ausbildungsinhalte:
Fachbezogenen Kompetenzen in:
- Technologie 
- Kenntinisse in Wirtschaft, Recht und Sozialem  
- Verwaltung 
- angewandten Naturwissenschaften
- Bereichen des Sozial- und Berufslebens(PSE).
Allgemeine Kompetenzen in:
- Französisch 
- Mathematik 
- Geschichte
- Erdkunde
- Fremdsprachen
- Sport

Status :
Der Ausbildung liegt ein Aubildungs- oder Weiterbildungsvertrag zugrunde.
 
Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildung wird gemäss des folgenden Rasters (in%) zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn für Gastwirte vergütet:
 
Ausbildungsvertrag Weiterbildungsvertrag
Alter 1. Jahr 2. Jahr
16 bis 17 Jahre 25 % 37 %
18 bis 20 Jahre 41 % 49 %
21 Jahre und älter 53 % 61 %
Alter 1. Jahr 2. Jahr
16 bis 17 Jahre 55 % 55 %
18 bis 20 Jahre 55 % 55 %
21 Jahre und älter 70 % 70 %
 
Bewerbung:
Auswahl eines in der Liste aufgeführten und von der CCI (Handelskammer) zugelassenen Unternehmens
Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages mit einem zugelassenen Arbeitgeber, oder Unterzeichung eines Weiterbildungsvertrages: Kontaktieren Sie das CEFPPA zur Erstellung der Ausbildungsübereinkunft.
Link:Offres d'apprentissage de la CCI
237 Av. de Colmar - BP 267 - 67021 STRASBOURG CEDEX 1
Tel. 03 88 43 08 00 www.apprentissage67.fr 
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en Alternance

 Abschluss zum Koch/zur Köchin (CAP Cuisine)

Ausbildungsziele:

- Qualifikation zum Koch/zur Köchin- Die Ausbildung unterliegt den Bestimmungen des CAP Cuisine

Voraussetzungen:

 - Alter: 16 bis 25 Jahre (Schüler der Abschlussklasse/3ème).

Ausbildungsdauer:

- duale Ausbildung (Unternehmen/Bildungszentrum)
- 840 Stunden Ausbildung im CEFPPA, verteilt auf 2 Jahre, jede 3. Woche
- Ausbildungsbeginn: September-Oktober.
 
 Ausbildungsinhalte:
Berufliche Kompetenzen in:
- Technologie 
- Kenntinisse in Wirtschaft, Recht und Sozialem (CEJES) 
- Verwaltung 
- angewandten Naturwissenschaften
- Bereichen des Sozial- und Berufslebens(VSP).
Allgemeine Kompetenzen in:
- Französisch 
- Mathematik 
- Geschichte
- Erdkunde
- Fremdsprachen
- Sport

 Status :
Der Ausbildung liegt ein Aubildungs- oder Weiterbildungsvertrag zugrunde.
 
 Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildung wird gemäss des folgenden Rasters (in%) zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn für Gastwirte vergütet:
Ausbildungsvertrag Weiterbildungsvertrag
Alter 1. Jahr 2. Jahr
16 bis 17 Jahre 25 % 37 %
18 bis 20 Jahre 41 % 49 %
21 Jahre und älter 53 % 61 %
Alter 1. Jahr 2. Jahr
16 bis 17 Jahre 55 % 55 %
18 bis 20 Jahre 55 % 55 %
21 Jahre und älter 70 % 70 %
 
 Bewerbung:Offres d'apprentissage de la CCI
- Auswahl eines in der Liste aufgeführten und von der CCI (Handelskammer) zugelassenen Unternehmens- Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages mit einem zugelassenen Arbeitgeber, oder
- Unterzeichung eines Weiterbildungsvertrages: Kontaktieren Sie das CEFPPA zur Erstellung des Ausbildungsübereinkunft.